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19.03.2024


Kleines PV-Lexikon - Begriff

EEG

Diese Abkürzung steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder auch Einspeisegesetz. In den Paragraphen § 33 und § 32 wird die Höhe der Vergütung festgelegt.

Die Vergütungssätze, Stand Januar 2012: ²

Anlagetyp

Cent

auf einem Gebäude
oder einer
Lärmschutzwand

bis 30 kW
30 bis 100 kW
ab 100 kW
ab 1000 kW

24,43
23,23
21,98
18,33

Freiflächenanlagen

vorbelastete Flächen
Ackerflächen
Sonstige Freiflächen

18,76
    –
17,94

Selbstverbrauchs-
Vergütung
für Anlagen
auf Gebäuden

bis 30 kW bis 30%¹
bis 30 kW ab 30%¹
bis 100 kW bis 30%¹
bis 100 kW ab 30%¹
100 – 500 kW bis 30%¹
100 – 500 30 kW ab 30%¹

 8,05
12,43
 6,85
11,23
 5,60
 9,98

1 Anteil des Selbstverbrauchs

2 Zum Stichtag 1.4.2012 sind von der Bundesregierung massive Einschnitte bei der PV-Förderung beschlossen. Solaranlagen die nach diesem Stichtag ans Netz gehen, sollen je nach Größe einen deutlich niedrigeren Fördersatz erhalten. Zudem sind zu jedem Monat weitere Senkungen geplant. Siehe auch „Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG“ bei www.sonnenseite.com.