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24.04.2024


Kleines PV-Lexikon - Begriff

Abschreibung

Photovoltaikanlagen können zurzeit linear oder degressiv abgeschrieben werden.

Die Abschreibungsdauer beträgt nach AfA-Tabelle 20 Jahre. Des Weiteren gibt es seit 2007 die Möglichkeit in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung durchzuführen. In der Regel werden die Photovoltaikanlagen linear zu 5 % abgeschrieben.