EEG
Diese Abkürzung steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder auch Einspeisegesetz. In den Paragraphen § 33 und § 32 wird die Höhe der Vergütung festgelegt.
Die Vergütungssätze, Stand Januar 2012: ²
Anlagetyp | Cent | |
auf einem Gebäude | bis 30 kW | 24,43 |
Freiflächenanlagen | vorbelastete Flächen | 18,76 |
Selbstverbrauchs- | bis 30 kW bis 30%¹ | 8,05 |
1 Anteil des Selbstverbrauchs
2 Zum Stichtag 1.4.2012 sind von der Bundesregierung massive Einschnitte bei der PV-Förderung beschlossen. Solaranlagen die nach diesem Stichtag ans Netz gehen, sollen je nach Größe einen deutlich niedrigeren Fördersatz erhalten. Zudem sind zu jedem Monat weitere Senkungen geplant. Siehe auch Bundestag beschließt Anpassung der Fördersätze für Solarstrom im EEG bei www.sonnenseite.com.