Abschreibung
Photovoltaikanlagen können zurzeit linear oder degressiv abgeschrieben werden.
Die Abschreibungsdauer beträgt nach AfA-Tabelle 20 Jahre. Des Weiteren gibt es seit 2007 die Möglichkeit in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung durchzuführen. In der Regel werden die Photovoltaikanlagen linear zu 5 % abgeschrieben.